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Drei Dinge sind an einem 

Gebäude zu beachten: 

das es am rechten Fleck stehe, 

das es wohl gegründet, 

das es vollkommen ausgeführt sei.

  Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)

 

Dies zu prüfen, hilft Ihnen ein Sachverständiger.



Warum sollten Sie sich aber an einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wenden?

 

Auf unseren Seiten finden Sie Antworten auf Ihre Fragen!


© 2017      Dipl.-Ing. Tobias Irmscher * Schnorrstraße 70 - 01069 Dresden * Rotebühlstraße 66 - 70178 Stuttgart