Sachverständige - der Aufgabenbereich
Aufgrund ihrer umfangreichen Fachkenntnisse und ihrer Erfahrung nehmen Sachver- ständige zu tatsächlichen Sachverhalten Stellung, ziehen daraus Schlußfolgerungen und erteilen ggf. fachliche Ratschläge.
Rechtsfragen sollen Sachverständige nicht beantworten.
Sachverständige haben somit die Aufgabe, unparteiisch, unabhängig und objektiv die vom Auftraggeber vorgegebenen Sachverhalte fachlich zu beurteilen oder zu bewerten. Dies erfolgt zu meist in Form von Gutachten oder gutachterlichen Stellungnahmen, die so zu verfassen sind, daß sie auch für Dritte nachvollziehbar und verständlich sind.
Nach allgemeiner Auffassung hat ein Sachverständiger insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
- Feststellung von Tatsachen
Beispiele: Feststellung von Rißbildungen, Undichtigkeiten, Schimmelpilzbefall u. ä. - Schlußfolgerungen aus Tatsachen
Beispiele: Ursachen der Rißbildungen, Undichtigkeiten oder Schimmelpilzbildungen - Darstellungen von Erfahrungssätzen
Beispiele: Vorschläge zur Mangel-/Schadensbeseitigung, Empfehlungen zur Instandhaltung oder Nutzung